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Bachelor

Der Bachelorstudiengang Informationsverarbeitung wird als Teil eines Zwei-Fach-Studiums in Kombination mit einem weiteren Bachelorfach der Philosophischen Fakultät studiert. Welche Kombinationsmöglichkeiten bestehen, regelt die Prüfungsordnung für das Bachelorstudium der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln.

Studienvoraussetzend sind Englischkenntnisse auf dem Niveau von Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GeR), sowie einer weiteren Fremdsprache auf dem Niveau der Stufe A2 (GeR). Die Sprachkenntnisse sind spätestens bis zur Anmeldung der Bachelorarbeit nachzuweisen.

Das Bachelorstudium zielt auf die Vermittlung von transferfähigem Wissen der zugrunde gelegten Einzelwissenschaften und schafft damit eine berufsfeldbezogene Interdisziplinarität.

Achtung: Ab dem Wintersemester 2022/2023 empfehlen wir den Besuch der Basismodule 1 und 4 (Basisinformationstechnologie und Softwaretechnologie/Programmierung) für das erste Studienjahr!

Welche Perspektiven bietet mir dieser Studiengang?

Die Geisteswissenschaften werden durch die Informationstechnologien nicht weniger beeinflusst und verändert als die Gesellschaft als Ganzes. Die Informationsverarbeitung stellt sich dieser Herausforderung und bedient sich moderner Technologien, um komplexe Daten in den Geisteswissenschaften zu verarbeiten. Wie alle Studiengänge, die auf innovative Weise traditionelle Fächer verbinden, eröffnet auch dieser Studiengang den Zugang zu vielen verschiedenen Berufsfeldern:

Informationstechnologie-Industrie (IT)

Digitale Medien

Kulturerbe-Institutionen

Web-Technologien

Unternehmensberatung

Lehre und Ausbildung

Sprachtechnologien


 


 

Master

Im Masterstudiengang Informationsverarbeitung erfolgt eine Vertiefung der bereits zu Studienbeginn nachgewiesenen softwaretechnologischen Kenntnisse und ihre Anwendung auf die beiden fachlichen Schwerpunkte (Sprachliche und Historisch-Kulturwissenschaftliche Informationsverarbeitung) in Form von Projekten.

Voraussetzungen zum Masterstudiengang Informationsverarbeitung: Es müssen Englischkenntnisse auf der Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GeR) nachgewiesen werden.

Der akademische Grad "Bachelor of Arts" oder ein einschlägiger, mindestens gleichwertiger und anrechenbarer Abschluss soll in den Bereichen Informationsverarbeitung, Computerlinguistik, Texttechnologie, Computerphilologie, Informatik, Medieninformatik erworben worden sein, sowie mindestens 60 einschlägige LP aufweisen. Dabei muss die folgende Bedingung erfüllt werden:

Der vorausgesetzte Bachelorstudiengang muss Kenntnisse der Softwaretechnologie vermitteln, die zur selbständigen Programmierung in einer objektorientierten Programmiersprache befähigen. Alternativ dazu können diese Kenntnisse auf einem anderen Wege als durch den Bachelorstudiengang erworben worden sein. Dazu müssen den Fachberater*innen aussagekräftige Unterlagen über die Veranstaltungen vorgelegt werden, in denen diese Kenntnisse erworben wurden. Projektarbeiten können vorgelegt werden.


 

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